Satzungsänderungsvorschläge
Satzungspassage bisher | Satzungspassage neu |
§8
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren möglichen Vereinsmitgliedern jedoch maximal aus 50% der aktuellen Vereinsmitgliedern.
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§ 10
(1) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren einzeln gewählt.
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(1) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr einzeln gewählt.
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§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung neu
(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
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(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands oder von seinem Stellvertreter oder vom Schatzmeister geleitet. Bei Verhinderung aller drei wird die Mitgliederversammlung durch einen durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet. |